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   VGH Bayern, 05.11.2008 - 21 CE 08.2142   

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https://dejure.org/2008,48472
VGH Bayern, 05.11.2008 - 21 CE 08.2142 (https://dejure.org/2008,48472)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.2008 - 21 CE 08.2142 (https://dejure.org/2008,48472)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 2008 - 21 CE 08.2142 (https://dejure.org/2008,48472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Verrechnung von Versorgungsbezügen; Zession und Pfändung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80

    Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2008 - 21 CE 08.2142
    Nachdem § 850 b ZPO auf das Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit keine Anwendung findet, entbehren die Ausführungen des Antragstellers insbesondere zum Urteil des BGH vom 8. Oktober 1981, BGHZ 82, 28 ff. der Grundlage, wovon auch das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss ausgegangen ist.
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2008 - 21 CE 08.2142
    Denn die Einrede der Entreicherung ist beim öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ausgeschlossen, zumindest verdient aber die grob fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes einer Leistung keinen Vertrauensschutz (BVerwG, Urteil vom 12.3.1985, Az.: 7 C 48/82).
  • BGH, 25.01.1978 - VIII ZR 137/76

    Unpfändbarkeit vertraglicher Rentenansprüche

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2008 - 21 CE 08.2142
    Auch die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des BGH vom 25. Januar 1978, BGHZ 70, 206 ff. ist nicht erkennbar.
  • LSG Bayern, 28.04.2022 - L 1 SV 6/22

    Rechtsweg bei Streitigkeiten zum Beitragszuschuss zur PKV und Arbeitgeberzuschuss

    Nicht anders als andere berufsständische Versorgungssysteme stellt auch die Bayerische Ärzteversorgung als gesetzliche Pflichtversicherung in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts (vgl. Art. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen - VersoG - in der Fassung vom 16.6.2008, GVBl. S. 371) ein funktionales Äquivalent zur gesetzlichen Rentenversicherung dar, das im Gegensatz zu dem auf freiwilliger Basis begründeten Privatversicherungsverhältnis auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht (vgl. BayVGH, Urteil vom 27.2.2013 - 21 N 10.2960 - juris Rn. 39; BayVGH, Beschluss vom 5.11.2008 - 21 CE 08.2142 - juris Rn. 4; siehe auch § 1 Abs. 3 der Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung in der Fassung vom 1.12.1995, BayStAnz 1995 Nr. 51/52 S. 2).
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